Das von der Wirtschaft ins Leben gerufene Erfolgsmodell „Begegnungszone“ feiert am 31. März Geburtstag. Eine Idee wurde zur Initiative und hat sich seitdem durchgesetzt. Die Begegnungszone Freistadt startete als Pilotprojekt.
Konflikte und Auseinandersetzungen um die Verkehrsberuhigung insbesondere von Ortskernen blockierten zum Teil jahrelang in vielen Gemeinden Österreichs positive Entwicklungen – so auch in Freistadt. Meist waren geplante oder auch bereits eingerichtete Fußgängerzonen Gegenstand intensiver Meinungsverschiedenheiten. Deshalb hat die österreichische Wirtschaft 2009 die Initiative ergriffen und auf breitester Basis einen Konsens für eine neue und sanfte Verkehrsregelung herbeigeführt, welche am 31. März 2013 österreichweit mit der neuen „Begegnungszone“ in der Straßenverkehrsordnung Einzug fand.
Begegnungszone Freistadt von Anfang an Pilotprojekt
Freistadt hat bereits vor der Einführung des Instruments der Begegnungszone in der StVO als Pilotgemeinde die Verkehrs- und Parkorganisation innerhalb der Altstadt angepasst und dabei Rahmenbedingungen für die Erprobung der Begegnungszone geschaffen.
Die denkmalgeschützte Altstadt bildet das Zentrum von Freistadt. Innerhalb der Stadtmauern wurde der historische Stadtkern als Ganzes zur Begegnungszone. Damit wird der schon aufgrund der mittelalterlichen Strukturen unausweichlichen Mischnutzung der Verkehrswege durch Fuß-, Rad- und Autoverkehr auch rechtlich Rechnung getragen.
In diesem historischen Stadtkern sind sowohl Straßen- als auch Platzsituationen vorhanden, welche durch die Begegnungszone nun allen VerkehrsteilnehmerInnen gleichberechtigt zur Verfügung stehen. Folgende Prinzipien gelten bereits in anderen Ländern:
- Tempo 20
- Vorrang für FußgängerInnen
- Schutz von leicht verletzlichen VerkehrsteilnehmerInnen (Rad/Fuß)
- Parken nur auf markierten Flächen
Prinzipien sind (noch) keine Regeln
Auch wenn die oben genannten Punkte nur Prinzipien sind, die bereits in anderen Ländern funktionieren, gibt es bei uns zumindest schon folgende fixe Regelungen, welches das Zusammenleben bzw. das Funktionieren einer Begegnungszone ermöglichen:
- In Begegnungszonen dürfen die Lenker von Fahrzeugen Fußgänger weder gefährden noch behindern, haben von ortsgebundenen Gegenständen oder Einrichtungen einen der Verkehrssicherheit entsprechenden seitlichen Abstand einzuhalten und dürfen nur mit einer Geschwindigkeit von höchstens 20 km/h fahren. Lenker von Kraftfahrzeugen dürfen auch Radfahrer weder gefährden noch behindern. (Quelle: StVO)
- In Begegnungszonen dürfen Fußgänger die gesamte Fahrbahn benützen. Fußgänger dürfen den Fahrzeugverkehr jedoch nicht mutwillig behindern. (Quelle: StVO)
- Wenn es der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs dient und aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs keine Bedenken dagegen bestehen, kann die Behörde die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h erhöhen. (Quelle: StVO)
- Verkehrszeichen werden lediglich am Anfang und am Ende der Zone eingesetzt, um die Verkehrsteilnehmer über die Zonenbegrenzung zu informieren. (Quelle: KFV)
- Alle Verkehrsteilnehmer sind gleichberechtigt und müssen aus diesem Grund stärker aufeinander Rücksicht nehmen. (Quelle: KFV)
- KFZ dürfen nur an gekennzeichneten Stellen parken. (Quelle: KFV)
- Das Nebeneinanderfahren von Radfahrern ist gestattet. (Quelle: KFV)
- Jeglicher Fahrzeugverkehr ist gestattet, ebenso das Rollschuhfahren. (Quelle: KFV)
- Die Begegnungszone zählt zum fließenden Verkehr und ist daher – im Gegensatz zur Wohnstraße – nicht gegenüber anderen Verkehrsflächen benachrangt. Es gelten allgemeine Vorrangregeln. (Quelle: KFV)
- Die Anbringung von Schwellen, Rillen, Bordsteinen und dergleichen sowie von horizontalen baulichen Einrichtungen ist in verkehrsgerechter Gestaltung zulässig, wenn dadurch die Verkehrssicherheit gefördert oder die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit unterstützt wird. (Quelle: StVO)
Neue Verkehrsregelung steht für neue Kultur des Miteinander
Seither gibt es kaum noch Konflikte, zumindest nicht in Freistadt. Das Erfolgsmodell „Begegnungszone“ ist auch hier die unumstrittene Lösung als verkehrsrechtlicher Rahmen für die Attraktivierung von Innenstädten und Ortskernen. Hinter der Verkehrsregelung stehen die Idee und Philosophie des Miteinanders. Das lässt eine neue Kultur entstehen.
„Bei der Begegnungszone ist es wie bei PRO Freistadt: Alle Beteiligten ziehen gemeinsam an einem Strang.“
Obmann DI (FH) Christoph Heumader
Die gesamte Freistädter Innenstadt ist eine große Begegnungszone und hat dadurch unsere zahlreichen Gassen deutlich aufgewertet. Viele Passanten flanieren in der einladenden Begegnungszone – vor allem die zusätzlichen Gastgärten sind nicht mehr wegzudenken. Die gemeinsame Nutzung der niveaugleichen Verkehrsfläche durch Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer funktionieren in der Praxis in zahlreichen Gemeinden bereits problemlos. In Freistadt hat sich diese neue Art des Miteinanders leider noch nicht zur Gänze herumgesprochen.
Viele Verkehrsteilnehmerinnen noch unwissend
„Als sanfte Verkehrsregelung hilft die Begegnungszone, Straßen zu attraktivieren, ohne Bewohner und Gäste auszusperren. Sie ist einfach ideal für unser Stadt-Zentrum. Aber es müssen sich auch alle Verkehrsteilnehmer daran halten und als gleichberechtigt betrachten. So kann es nicht sein, dass ich noch immer als Fußgänger angehupt werde, wenn ich die Straße quere.“ wertet Obmann Heumader diesen positiven Impuls als die richtige Maßnahme auf.
„Ich appelliere an alle Autofahrer, Ihre Geschwindigkeit anzupassen und ggf. dem Fußgänger Vorrang zu geben!“
Obmann DI (FH) Christoph Heumader
Weitere Informationen erhält man auf der Gemeinde Freistadt, bei PRO Freistadt oder auf der genannten Webseite:
Quelle: WKOÖ Medieninfo | OÖ Nachrichten
Webseite: Begegnungszonen Österreich, Freistadt